Europagymnasium "Walther
              Rathenau" Bitterfeld

Physik-Projekt der 8.Klassen  

Einstein Jahr 2005
 

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BRÜCKEN VERBINDEN Schülerwettbewerb 2017/2018

 

Der diesjährige Schülerwettbewerb der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat das Thema BRÜCKEN VERBINDEN. Die Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen unserer Schule führen dazu im Rahmen Europaprojekttages am  01.02.2018 einen Schulwettbewerb durch.

Alle Projekte werden durch eine schulinterne Jury nach vorgegebenen Kriterien bewertet. Die besten Projekte werden dann am Landeswettbewerb der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt teilnehmen.



30. November 2017: Anmeldeschluss über die Internetplattform www.bruecke.ingenieure.de

 

Worum geht es in diesem Wettbewerb?

Aufgabe ist die Planung und der Modellbau einer Fuß- und Radwegbrücke. Die Brücke soll einen Freiraum von 60 cm überbrücken. Zwischen den gleichhohen Auflagepunkten der Brücke sind keine Stützen zum Boden erlaubt. Bei der Gestaltung des Tragwerks und der Lauffläche ist die Durchführbarkeit eines Belastungstests zu berücksichtigen. Die fertige Brücke muss eigenständig stehen bleiben. Die Brücke darf insgesamt nicht länger als 80 cm sein.


Mögliche Konstruktionsformen

 Formen


Baumaterialien

Für die Konstruktion der Fuß- und Radwegbrücke dürfen als Werkstoffe lediglich Papier, Folie, Klebstoff und Schnur sowie Stecknadeln Verwendung finden.

 

Belastungstest

Die Brückenkonstruktion muss mindestens eine Last von einem Kilogramm tragen können. Die Belastung wird mittels einer mit Wasser gefüllten 1,0 Liter-PET- Flasche, die einen Durchmesser von ca. 6 bis 7 cm hat, durchgeführt. Daher ist zu gewährleisten, dass eine solche Flasche von oben auf die Lauffläche gestellt werden kann.

 

BEWERTUNGSKRITERIEN

·      Einhaltung der vorgegebenen Abmessungen

·      Einhaltung der vorgegebenen Materialien

·      Bestehen des Belastungstests

·      Eigengewicht der Brücke

·      In besonderer Weise: Entwurfsqualität des Tragwerks

·      Gestaltung und Originalität

·      Verarbeitungsqualität

 

ARBEITSMATERIALIEN

 

Papier

·      Papier darf bis zu einem maximalen Flächengewicht von etwa 80 Gramm pro Quadratmeter verwendet werden, mehrere Lagen sind erlaubt.

Papiermaße sind nicht vorgegeben.

·      Pappmaschee ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten.

·      Pappe oder Karton dürfen nicht verwendet werden.

·      Holz- / Kunststoffstäbchen dürfen nicht verwendet werden.

 

 Folie

·      Verwendet werden dürfen z.B.: Frischhaltefolie, Klarsichtfolie, Alufolie, „Plastiktüte“, ... § Nicht verwendet werden dürfen z.B.: Glasfaserfolie, ...

 

Kleber

·      Erlaubt sind ausschließlich: Klebestifte, Bastelkleber, Leim und Tesafilm®.

·      Nicht erlaubt sind: Heißkleber, weiteres Klebeband, Epoxidharzkleber oder ähnliche Industriekleber.

·      Die einzelnen Arbeitsmaterialien dürfen zu größeren Flächen zusammen geklebt werden.

 

Schnur

·      Verwendet werden darf alles, was nach Schnur aussieht, z. B.: Packkordeln, Zwirn, Angelsehne, Nylonfaden, ...)

·      Nicht verwendet werden dürfen z.B.: Drähte und Metallschnüre.

 

Stecknadeln

·      Verwendet werden darf alles, was nach Stecknadel aussieht (mit farbigem Plastikkopf, mit Metallkopf, ohne Kopf, ...).

·      Nicht verwendet werden dürfen z.B.: kleine Nägel und kleine Schrauben. Weitere Arbeitsmaterialien sind nicht zugelassen.

 

 

ABMESSUNGEN, BAUWEISE UND GESTALTUNG

 

Arbeitsunterlage

·      Bspw. zwei Tische mit einem lichten Abstand von 60 cm. Ergibt eine 60 cm mit der Brücke zu überspannende Länge.

·      Die Brücke darf maximal 10 cm auf jeder Seite aufliegen. Maximale Länge der Brücke: 80 cm.

 

Lauf- oder Radwegfläche

·      Die lichte Breite des Fußweges der Brücke muss mindestens 7 cm und darf nicht mehr als 12 cm betragen.

 

Befestigung der Brücke an der Arbeitsunterlage

·      Die Brücke selbst oder Teile der Brücke dürfen nicht mit der Arbeitsunterlage fest (beispielsweise mit Kleber oder Stecknadeln) verbunden sein.

·      Stützen oder Abstützungen auf den Boden sind nicht zugelassen.

 

Farbige Gestaltung

·      Farbe ist für optische Zwecke zugelassen.

·      Die Stabilität soll durch eine farbige Gestaltung nicht beeinflusst werden.

 

Vorlagen

·      Dürfen benutzt werden, der eigenen Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Wir zählen auf eure Kreativität.

 

BELASTUNGSTEST

 

Wie wird der Belastungstest durchgeführt?

·      Die Brücke muss einer Last von mindestens 1 kg in ungünstiger Stellung standhalten.

·      Die Belastung wird in der Regel mittels einer mit Wasser gefüllten PET-Flasche, die einen Durchmesser von ca. 6 bis 7 cm hat, durchgeführt. Daher ist zu gewährleisten, dass eine solche Flasche von oben auf die Fußwegfläche der Brücke gestellt werden kann.

·      Ist konstruktionsbedingt die Verwendung einer PET Flasche nicht möglich, kann alternativ ein 1 kg-Gewicht mit kleineren Abmessungen verwendet werden. Das alternative Gewicht muss dann zusammen mit dem Modell abgegeben werden.

 

EIGENGEWICHT

·      Das Eigengewicht der Brücke wird mittels einer Waage gemessen. Um das Eigengewicht der Brücke und seiner Bestandteile ermitteln zu können, ist es unabdingbar, dass keine festen Verbindungen zu einer Arbeitsunterlage vorhanden sind.

 

BEWERTUNGSKRITERIEN

·      Einhaltung der vorgegebenen Abmessungen: Die Nicht-Einhaltung der vorgegebenen Abmessungen führt zum Ausschluss des Modells.

·      Einhaltung der vorgegebenen Materialien: Die Nicht-Einhaltung der vorgegebenen Materialien führt zum Ausschluss des Modells.

·      Bestehen des Belastungstest: Besteht das Modell den Belastungstest bei der Jurysitzung nicht, führt dies zum Ausschluss des Modells.

·      Eigengewicht der Brücke: Die Jury behält sich vor, das Eigengewicht der Brücke in die Bewertung einfließen zu lassen.

·      In besonderer Weise - Entwurfsqualität des Tragwerks: Die Entwurfsqualität des Tragwerks gibt Antwort auf die Frage, unter Anwendung welcher technischen oder tragwerkplanerischen Prinzipien das Bauwerk als Ganzes oder in seinen Teilen gestaltet ist. Der Entwurfsqualität des Tragwerks wird bei der Bewertung besondere Bedeutung beigemessen.

·      Gestaltung und Originalität: Im Rahmen der Gestaltungsbewertung wird vor allem das Design bzw. der Entwurf oder die Formgebung des Bauwerks berücksichtigt. Dabei soll vor allem auch die Originalität (Besonderheit bzw. Einfallsreichtum) mitbewertet werden.

·      Verarbeitungsqualität: Die Verarbeitungsqualität ist die Qualität der Verarbeitung der verwendeten „Baumaterialien“ und der handwerklichen Ausführung. Entscheidend ist, dass die einzelnen Baumaterialien oder -elemente „sauber“ und „genau“ verarbeitet sind.

·      Gewichtung der Bewertungskriterien: Die Jurys können die einzelnen Bewertungskriterien unterschiedlich „gewichten“. Dies bedeutet, dass beispielsweise einzelnen Kriterien eine höhere Bedeutung zugewiesen werden kann. Eine höhere Gewichtung wird auf jeden Fall die statische Konstruktion erhalten.

 

Größe der Erbauerteams

·      Zugelassen sind Einzel- oder Gruppenarbeiten.

·      Ein Limit für die Gruppegröße gibt es nicht. Jedoch hat die Erfahrung der letzten Wettbewerbe gezeigt, dass eine Gruppengröße von bis zu 3 Schüler/innen am besten geeignet ist.

Eure Fachlehrer stehen euch ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.



Bilder vom Projekttag (folgen)




Ein Schülerwettbewerb der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
ing lsa


Bild
Bild Ingenieurbüro Grassl

Dessau
(FOTO: ARCHIV/SEBASTIAN)

Rheinbrücke

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